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Ich muss es einfach loswerden... ich bekam heute Post vom Amtsgericht: Beschluss Wiederaufnahme der im Beschluss von 2002 aufgegebenen Ratenzahlungen wird angeordnet. Grund: Mit Beschluss vom ... waren die angeordneteten Ratenzahlungen vorläufig eingestellt worden, da der Antragsgegner für die Kosten in Anspruch genommen werden konnte. Zahlungen hat der Antragsgegner allerdings nicht geleistet. Die bisher durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren erfolglos (Dieser Typ hat ein Haus, einen Mercedes und gibt großkotzig an, wie Reich er doch ist) Da mit einer Zahlung seitens des Antragsgegners nicht mehr zu rechnen ist, sind die Kosten nunmehr von der Antragsstellerin (das bin ich) einzuziehen. Ähm, dieser Typ hat mich mit einer Waffe bedroht, er hat mich verfolgt und mein Leben bedroht. Er wohnt in einem großen Haus und fährt einen großen Wagen und ist nicht in der Lage Gerichtskosten zu tragen....... war der Gerichtsvollzieher besoffen, als er das Geld eintreiben wollte???????? Sowas nennt sich Rechtssystem... vielen Dank, dass man für seinen Schutz noch zahlen darf.
creature meinte am 24. Jun, 23:44:
...
manche leute können das, das auto geleast, das haus auf jemand anderen eingetragen.
somit kann er nicht gepfändet werden da mittellos....alles ist machbar!
das mit der waffe find ich aber schon sehr schräg...was hat dich wohl an dem typen angezogen! 
girl antwortete am 25. Jun, 00:00:
hmmm,
taschenpfändung am arbeitsplatz beantragen? unschön, aber manchmal recht wirksam, da sicher super peinlich... 
Nette antwortete am 25. Jun, 13:19:
Tja, ich frag mich
auch immer wieder, was mich da angezogen hatte - zumal ich recht schnell merkte, dass dieser Typ irgendwie aggressiv Züge an sich hat. Als ich dann noch den Vater kurz gesehen habe, war mir alles klar. Dieser Mann ich ein Choleriker und die Mutter hat total Angst. Naja, ich hab meine Lernerfahrung gemacht und kann vielleicht mal jemand Tips geben, der in einer solchen Erfahrung steckt. Ich habe heut beim Amstgericht angerufen und die meinten, es wäre eben so, dass ich nun zahlen muss, dafür kann ich 30 Jahre lang die Schulden, die er bei mir hat einfordern.... na klasse! Naja, leider ist meine Anwältin nicht da und ich kann sie erst am Montag erreichen... blöd, ich will das geklärt haben. Ich habe große Lust, bei seiner Familie vorzusprechen, weil ich weiß, dass der Sohnemann dann großen Ärger bekommt, weil man ja nach außen die Etikette wahren muss und so... sind ziemlich großkotzig, die Familie.... aber ich will nichts aufwühlen und riskieren, dass er meine neue Adresse herausbekommt. Die vorherige war ein Kinderspiel für ihn. Ich weiß echt grad nicht, wie ich handeln soll. Naja, mir wird was einfallen..... 
schnatterliese antwortete am 25. Jun, 13:29:
ein echter supertyp
so geht das, wenn dich einer hochnimmt und dann die hand hebt. da nützt die keine taschenpfändung, offiziell schippert der auf dem existenzminimun. das ist ein schwerer klumpen zu schlucken, dem kannst du nicht an die wäsche, den kannst du nur immer und immer wieder überprüfen lassen, ob die die e.v. noch greift. und hoffen, dass diesr typ keine privatinsolvenz durchbekommt, denn dann kannst du deinen titel in spätestens 7 jahren in den müll treten.

bravo, könnte ein bruder von k. sein. kenn ich gut, wie sie sich fühlen... wobei, könnt auch gleich k. selber sein ;-)

edit: was seine familie angeht, kann ihnen die nächste überraschung ins haus stehen, so einen miesen deal, von wegen haus, auto und so weiter kriegt man alleine nicht geregelt, da muss man 'freunde und verwandte' haben, die einen decken. versuch über deine anwältin eine schufa auskunft zu bekommen, dann hast du einen offiziellen überblick, wo der typ steht, aller wahrscheinlichkeit nach hat er offiziell wirklich nichts und haus, auto und habe gehören wem auch immer, besagten 'freunden und verwandten'. 
Nette antwortete am 25. Jun, 14:55:
Ich dachte
mir schon, dass du auch so einen suptertyp kennst... *g ich konnte da auch schon mit dir fühlen, Schnatterliese...ich wollt auch unbedingt meine Anwältin erreichen um zu erfragen, was ich jetzt machen kann. Ich hab keine Lust das Geld zu bezahlen, damit ich dem hinterher rennen kann, nur weil das Gericht es sich einfach macht. Das mit der Schufa ist ein guter Tip. Das witzige ist, sein Vater ist ein Kredithai.... ich wollte bei den Eltern vorsprechen, weil die so darauf bedacht sind, dass der Schein gewahrt wird. Und ja kein negatives Fleckchen auf diesen Heiligenschein fallen darf. Der Sohnemann bekam riesigen Ärger, als sein Vater nach 4 Wochen erfahren hat, dass wir uns getrennt hatten. Da war die Kacke aber am Dampfen. Vorm Papi hat er Angst, jetzt weiß ich auch endlich warum, weil Papi ihn finanziert. Das wusst ich während unsrer Beziehung nicht. Papi ist ein Choleriker und es täte dem verlogenen Söhnchen mal gut, eins auf die Mütze zu bekommen, aber ich fürchte, wirklich dass ich da was aufrollen würde und er mich suchen würde. Mittlerweile bin ich ja auch etwas schlauer. Das mit der Taschenpfändung nützt wahrscheinlich wirklich nichts. Bei Privatinsolvenz kann ich´s vergessen? Laut Gericht hätte ich 30 Jahre Anspruch drauf. Tsss. Naja, Freunden kann sein Besitz offiziell nicht gehören, da dieser Mensch keine Freunde hat! 
girl antwortete am 25. Jun, 15:18:
sorry,
ich wollte nicht den eindruck erwecken, dass eine taschenpfändung etc. unmittelbar etwas nützt. aber das aufsuchen am arbeitsplatz ist schon eine unangenehme prozedur, die vielleicht in anbetracht einer möglichen wiederholung jemanden bewegt, doch seine schulden zu begleichen.

@schnatterliese:
wäre ein antrag auf privatinsolvenz tatsächlich aus deiner sicht so fatal? zum einen könnte die aussicht (!), die nächsten 7 jahre wohlverhalten zeigen zu müssen bei dem von nette erwähnten family background (peinlichkeiten vermeiden und so) schon für eine bewegung sorgen. desweiteren gibt es auch bei der privatinsolvenz zuvor ein vergleichsverfahren und somit die möglichkeit, dass nette im rahmen eines "abzahlungsplanes" an ihr geld kommt. sicher immer noch besser, als sich im quartal mit den gebühren des gerichstvollziehers rumärgern zu müssen.

ääähh nette? bevor ich weiterschreibe - fällst dein problem unter die deutsche rechtsordnung? *lol*

::jenny 
schnatterliese antwortete am 25. Jun, 17:14:
sagen wir mal so
im rahmen einer p.i. muss man ja im schritt nummer eins mit seinen gläubigern eine art der ratenzahlung verhandeln, dann müssen alle gläubiger zustimmen und dann geht es in die wohlverhaltensphase, zu den gläubigern gehört natürlich dann auch dein fall, die frage ist halt nur wie hoch die forderung ist, wie hoch die anderen forderungen sind, wie die prioritäten liegen etc. und ob unter dieser betrachtung eine angemessene rückzahlung, heisst wie nahe man an die forderungssumme kommt, einen selber glücklich macht.

wenn er dann durch die 7 jahre ist, werden ihm seine altschulden, respektive der rest, erlassen, dann kannst du deinen titel nehmen und abfackeln.

warum du nun das gericht zahlen musst ist allerdings vollkommen klar und wenn ich mir das so ansehe musst du auch den gv bezahlen, denn du bist offiziell die 'auftraggeberin' für die vollstreckung deines titels, wenn der kerl nichts hat, dann bleibt das an deinen hacken kleben.

warum ich der meinung bin, dass die familie das weiss? wie gesagt, wenn er wirklich in guten verhältnissen lebt, haus auto usw. dann müssen diese sachen offiziell wem anders gehören, auto dem papi, haus dem papi, stereoanlage der neuen freundin, computer dem kumpel und so weiter, dann kann ein gv. vorbeikommen und sich das alles ansehen und geht wieder ohne zu pfänden.

und wenn der die ev abgegeben hat, dann wird es zu keiner taschenpfändung kommen, denn davor schützt einen der offenbarungseid.

so hat es mein wundervoller herr ex freund gemacht, zwei häuser, eine firma, mehrere wohnungen, einige autos, kohle und allen rambazamba und offiziell war er pleite.

da kann man sich am besten entscheiden, sich mit dem was ist abzufinden und dafür zu sorgen, dass man solche ärsche aus seinem leben hält.

naja oder eben über die kniescheibendeformation nachdenken :-) 
werft meinte am 25. Jun, 15:18:
Gibt´s in Deutschland keine Drittschuldnerverständigung? Also eine Verständigung des Arbeitgebers des Beklagten, etwaige Lohn- oder Gehaltsraten nicht mehr an ihn auszuzahlen?
Und wenn der über Sachwerte wie ein Auto oä. verfügt: Fahrnisexekution. Ritze-ratze. 
girl antwortete am 25. Jun, 15:20:
Lohnpfändung?
klaro! 
Nette antwortete am 25. Jun, 16:55:
Ähm,
Lohnpfändung? Der Typ arbeitet bei Papi und so wie der schon gelogen hat, bekommt er wahrscheinlich keinen Lohn, sondern Taschengeld von Papi...ich erwähnt, dass er einen fetten Mercedes fährt... @girl, wir sprechen vom Deutschen Rechtssystem... *g sogar die nette Dame beim Amtsgericht meinte, dass man da ganz schön an der Gerechtigkeit zweifeln kann...*g Ich glaub nun immer mehr, dass ich bei Papi und das Wissen, dass er einen hysterischen Ausbruch bekommt, die beste Lösung ist. Vielleicht kann ja die Anwältin nochmal was schreiben - aus Versehen an Papi adressieren, er hat schließlich denselben Vor- und Nachnamen - ist in diesem Fall sehr praktisch. 
 

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